Impressum

Gästehaus im Winkel 

Manuela Graf
Burgstr. 7
82467 Garmisch-Partenkirchen

 
Kontakt

Telefon:  08821 52650

E-Mail: gaestehaus-im-winkel@t-online.de

 

Redaktion, Konzeption und Design
GAPA-Öko Con
Dipl.- Geogr. Bruno Kifinger
Burgstr. 7
82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: 08821 76331

E-mail: BKifinger@t-online.de

 

 

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Bilder:

Marc Gilsdorf; Markt Garmisch-Partenkirchen; Bayerische Zugspitzbahn; Bruno Kifinger; Konstantin Graf

 

 

 

AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Aufgrund Ihrer Zimmerbestellung verpflichten Sie sich, die Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) einzuhalten.

  1. Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertreg zustande gekommen.

  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
    a. Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
    b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.

  3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

  4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 % des vereinbarten Preises.

  5. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

  6. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

  7. Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag zu vermeiden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer – nach Maßgabe der ABRV – vor Vermögensschäden, wenn er aus wichtigen Gründen seine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss.
Sie können eine Versicherung online abschließen oder Sie setzen sich mit uns in Verbindung und wir senden Ihnen ein Antragsformular per Post zu.

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